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Erbauseinandersetzung


Was bedeutet das: Erbauseinandersetzung?


Eine Erbauseinandersetzung wird notwendig, wenn Sie gemeinsam mit anderen Erbe des Vermögens des / der Verstorbenen geworden ist.

Als Miterbe sind Sie, was das Gesetz vorgibt, mit den übrigen Erben als Miterbe einer Miterbengemeinschaft anzusehen. Diese rechtliche Konstruktion zu verstehen ist nicht einfach. Sie bedeutet, dass die Erben ledilglich gesamthänderische Rechte an der Erbmasse haben, jeder Einzelne kann nicht über einzelne Gegenstände des Nachlasses verfügen oder bestimmen. Grundsätzlich müssen sich alle Miterben einig sein, was mit dem Erbe gemacht wird, wie es verwaltet und wie es auf die Miterben verteilt werden soll. Letztendlich muss zwischen den Hinterbliebenen ein Vertrag geschlossen werden, welcher die Aufteilung des Erbes auf die Miterben regelt, der Auseinandersetzungsvertrag – oder die Erbauseinandersetzungsvereinbarung.

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