Nach offiziellen Umfragen haben ca. 25 % der Befragten für ihren Tod vorgesorgt und ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag geschlossen. Von daher ist es zu empfehlen, zu klären, ob der / die Verstorbene ein entsprechendes Dokument hinterlassen hat. Dieses kann sich bei den privaten Dokumenten befinden, oder beim Nachlassgericht hinterlegt worden sein. Auskunft bekommen Sie bei dem zuständigen Amtsgericht in der Nachlassabteilung (dem Nachlassgericht). Dieses wird über jeden Todesfall durch das Standesamt und die Bundesnotarkammer über Todesfälle und die Existenz hinterlegter Testamente informiert und kann Auskunft erteilen.
Wichtig ist sicherlich, dass geklärt wird, welche Verpflichtungen bestehen und ob vorsorglich Kündigungen ausgesprochen werden müssen oder beispielsweise Angehörige in der gemeinsam gemieteten Wohnung handeln müssen. Daher empfiehlt es sich zu prüfen:
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