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Erbe. Was jetzt?


Was ist zu klären?


Hat der Verstorbene für seinen Todesfall vorgesorgt und Anordnungen getroffen ?


Nach offiziellen Umfragen haben ca. 25 % der Befragten für ihren Tod vorgesorgt und ein Testament erstellt oder einen Erbvertrag geschlossen. Von daher ist es zu empfehlen, zu klären, ob der / die Verstorbene ein entsprechendes Dokument hinterlassen hat. Dieses kann sich bei den privaten Dokumenten befinden, oder beim Nachlassgericht hinterlegt worden sein. Auskunft bekommen Sie bei dem zuständigen Amtsgericht in der Nachlassabteilung (dem Nachlassgericht). Dieses wird über jeden Todesfall durch das Standesamt und die Bundesnotarkammer über Todesfälle und die Existenz hinterlegter Testamente informiert und kann Auskunft erteilen.


Gibt es wichtige Dinge zu erledigen, die noch geregelt werden müssen ?


Wichtig ist sicherlich, dass geklärt wird, welche Verpflichtungen bestehen und ob vorsorglich Kündigungen ausgesprochen werden müssen oder beispielsweise Angehörige in der gemeinsam gemieteten Wohnung handeln müssen. Daher empfiehlt es sich zu prüfen:

  • soll die gemeinsam genutzte Wohnung durch den Mitbewohner / Ehemann / Lebenspartner weiter bewohnt werden?
  • sind offene Rechnungen zu bezahlen?
  • gibt es fortlaufende Verträge / Abonnements, die gekündigt werden müssen?
  • bestehen laufende Einnahmen aus Renten, Unfallversicherungen oder wird Krankengeld gezahlt? Die leistenden Behörden / Versicherungen sollten zur Vermeidung von Rückzahlungsansprüchen informiert werden.
  • Kennen Sie einen vertrauenswürdiges Bestattungsunternehmen? Dieses hilft Ihnen auch bei anfallenden Behördengängen.
  • Gibt es laufende Versicherungen, bspw. Lebensversicherungen oder Sterbegeldversicherungen, die nunmehr in Anspruch genommen werden müssen?
  • Ist ein Arbeitgeber zu informieren?
  • Wer kann sich um die Wohnung kümmern?
  • Wer ist vielleicht gesetzlicher Erbe oder bekannterweise durch ein Testament begünstigt und sollte informiert werden?

Bei all diesen Fragen können wir Ihnen mit rechtlicher Klarstellung und mit praktischen Hinweisen zur Seite stehen.


Sprechen Sie uns an.

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